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Sei  ein beliebiges Intervall.
Dann gilt:
 ist ein abgeschlossenes Intervall  Für alle  mit  gibt es eine Teilfolge  mit .
 
Beweis
1. Teil: 
Sei  ein abgeschlossenes Intervall.
Sei  eine Folge von Zahlen in .
Dann ist  mindestens durch  und  beschränkt. Mit dem Auswahlprinzip von Bolzano-Weierstraß gilt daher, dass  eine konvergente Teilfolge  enthält.
Da , gilt mit Aufgabe 13.4.2 auch  und damit , was zu zeigen war.
2. Teil: 
Wir führen den Beweis durch Widerspruch. Sei  hierzu ein nicht-abgeschlossenes Intervall.
Teil 2.1: Sei  ein uneigentliches Intervall
Ist  ein uneigentliches Intervall, dann ist  unbeschränkt. Daher können wir uns stets eine divergente Folge konstruieren.
Beispielsweise wie folgt: Sei  eine Folge mit .
Da  nicht beschränkt ist, ist auch keine Teilfolge von  beschränkt. Mit Proposition 13.2.7 folgt, dass  keine konvergenten Teilfolgen besitzt.
Ist  also ein uneigentliches Intervall, können wir stets eine Folge konstruieren, die keine konvergenten Teilfolgen hat.
Teil 2.2: Sei  ein offenes oder halboffenes Intervall
Dann ist  von der Form: ,  oder  und es gilt  und .
Außerdem gilt für die offenen und halboffenen Intervalle:
Mit Lemma 15.2.1 1.) und Lemma 15.2.1 2.) gibt es aber stets Folgen in , die gegen  und  konvergieren. Mit Proposition 13.2.4 gilt, dass auch alle ihre Teilfolgen gegen  bzw.  konvergieren.
Somit gibt es also Folgen, deren Teilfolgen gegen einen Grenzwert konvergieren, der nicht in  liegt.
Teil 2.3: Schluss
 kann also weder ein uneigentliches, offenes noch halboffenes Intervall sein. Es bleibt nur, dass  ein Abgeschlossenes Intervall Intervall ist.