Theorem: Allgemeine Multiplikationsregel

Sei ein Wahrscheinlichkeitsraum.
Seien Ereignisse mit .

Mit der allgemeinen Multiplikationsregel gilt:

Anmerkung

Zusammenhang mit der 1. Pfadregel

  • Sei der abzählbare Grundraum eines -stufigen stochastischen Vorgangs.
  • Seien die jeweiligen Übergangswahrscheinlichkeiten.
  • Es bezeichne das Ereignis, dass beim -ten Teilexperiment das Ergebnis auftritt.

Dann gilt:

Bei der allgemeinen Multiplikationsregel handelt es sich also um eine Verallgemeinerung der 1. Pfadregel.

Beweis

Das ist eine direkte Folge der bedingten Wahrscheinlichkeit, denn:

Und weiter

Also zusammengefasst:

Setzt man das ganze induktiv fort, folgt die Behauptung.