Definition: Urheberrecht

Als Urheberrecht bezeichnen wir das im Urheberrechtsgesetz (UrhG) festgehaltene subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht1.

Aus dem Schutz folgen die Rechte, zu bestimmen ob, wann und wenn ja, wie die betroffenen Daten/Werke veröffentlicht werden dürfen.

Außerdem besteht das Recht, dass der Name des Urhebers bei Verwendung der Daten/Werke mit angegeben werden muss.

Ob Daten oder Werke unter das Urheberrecht fallen, ist abhängig von:

  • Originalität
  • Schöpfungshöhe
  • Selbstständigkeit nach Bearbeitung

Geschützt sind im Kontext der Data Science in der Regel:

Footnotes

  1. Haimo Schack: Urheberrecht und Urhebervertragsrecht. Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 2009, Rn. 2.