Definition: Persönlichkeitsrechte in der GDPR

Die Persönlichkeitsrechte der GDPR (kurz für General Data Protection Regulation) umfassen:

  • Recht auf Information und Auskunft
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht auf Korrektur der Daten
  • Recht auf Löschung (auch Vergessen)
  • Einwilligungspflicht
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung
  • Recht auf Beschwerde (bei der nationalen Behörde für Datenschutz)